Es gibt verschiedene Regelungen zum Bauplanungsrecht wie der Flächennutzungsplan, der Bebauungsplan oder die kommunalen Innenbereichs- oder Außenbereichssatzungen. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde, so dass Sie nur bei der kommunalen Verwaltung auch die entsprechende Auskunft zum Planungsrecht für Ihr Grundstück erhalten. Benötigt werden dazu vor allem die Lagebezeichnung mit Angabe: Gemarkung, Flur und Flurstück.
Die Gemeinde Löwenberger Land hat für Teilflächen des Gemeindegebietes Bebauungspläne aufgestellt, welche die Bebaubarkeit verbindlich regeln. Neben den Bebauungsplänen hat die Gemeinde in vielen Ortsteilen die Grenzen der baulichen Entwicklung durch eine Satzung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Bei den Satzungen i.S. von § 34 BauGB handelt es sich um Innenbereichs-/Klarstellungssatzungen, um Entwicklungssatzungen oder um Abrundungs-/Ergänzungssatzungen. Die Satzungsformen sind kombinierbar und grenzen den (bebaubaren) Innen-/Klarstellungsbereich vom Außenbereich ab. Der Außenbereich ist grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten, es sei denn, es handelt sich um sog. „privilegierte“ Bauvorhaben gemäß § 35 BauGB.
Liegt Ihr Grundstück im Innenbereich ist eine Bebauung nur zulässig, wenn die folgenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt werden:
- Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (sog. Einfügungsgebot) und
- die Erschließung muss gesichert sein.