Verfügung zur Nutzungseinschränkung der kommunalen Friedhöfe und Trauerhallen
Kommunale Einrichtungen, welche im Eigentum der Geminde Löwenberger Land stehen, dürfen durch die Allgemeinheit voerst bis einschließlich 19.04.2020 nur eingeschränkt betreten und genutzt werden.
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