Werte (zukünftige) Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,
wir als Gemeindeverwaltung wollen Sie als neu und wieder gewähltes Mitglied dabei unterstützen, den Ansprüchen die Sie an sich selbst stellen gerecht zu werden. Deshalb findet am 15. Juni 2024 ein Seminar zur rechtssicheren Umsetzung der konstituierenden Sitzung für neu gewählte Mitglieder der Gemeindevertretung statt (Sitzungssaal, Haus 2, Gemeindeverwaltung Löwenberg, Alte Schulstraße 5). Des Weiteren wird am 12./13. Juli 2024 auf dem Schloss und Gut Liebenberg ein Seminar für neu gewählte Gemeindevertreter/innen und Ortsbeiräte angeboten (gilt ausschließlich für Mitglieder der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte/ Ortsvorsteherinnen der Gemeinde Löwenberger Land).
Informationen zu den von uns angebotenen Seminaren:
1. Seminar am 15.06.2024 ; 9:00 – 12:00 Uhr: Durchführung der konstituierenden Sitzung
Themenschwerpunkte:
Tagesordnung / Ablauf / Termin konst. Sitzung
Bildung von Fachausschüssen / Anzahl der Mitglieder
Besetzung der Ausschüsse und deren Vorsitze
Fraktionsbildung
2. Seminar am 12.-13.07.2024: Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter/innen und Ortsbeiräte
Start Freitag 12.07.2024 (3 h Seminarphase)
Samstag 13.07.2024 (5 h Seminarphase)
9:00 – 12:00 Uhr Seminarphase
12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause
13:00 – 15:00 Uhr Seminarphase
15:00 – 15:30 Uhr Kaffeepause + Ausklang
Themenschwerpunkte 12.-13.07.24:
Rechte und Pflichten GV / OB
Hauptsatzung
Änderung Geschäftsordnung
Grundzüge des Satzungsrechtes
Sie möchten in unserer Gemeinde Löwenberger Land etwas bewegen und sich für die nächsten Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 zur Wahl stellen, können sich aber noch nicht so recht vorstellen, was genau sie als Gemeindevertreter/in oder Ortsbeiratsmitglied erwartet? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen möglichst umfassenden Überblick über Ihre möglichen Aufgabengebiete zu ermöglichen.
Politik beginnt vor der Haustür. Die Kommunalpolitik soll die kleinen Probleme vor Ort lösen, aber auch Vermittler für die große Politik sein. Die Städte und Gemeinden nehmen eine verfassungsrechtlich garantierte Stellung im Staatsaufbau ein und regeln die Angelegenheiten der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Der Handlungsrahmen der Kommunen und Kreise wird durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgelegt. Dazu gibt es die weiteren Fachgesetze, die beachtet werden müssen. Nur wenn diese Regeln bekannt sind, lässt sich mit ihnen umgehen, können sie für die eigenen Ziele genutzt werden.
Mitglieder im Kreistag, in der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung, aber auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten durch ihre Wahl besondere Rechte, um die Kommune zu gestalten.