Wichtiger Hinweis zu den Osterfeuern im Gemeindegebiet
Aktuell Waldbrandstufe 4 durch anhaltende Trockenheit
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,
bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr bestimmte Einschränkungen für die Durchführung von Osterfeuern gelten:
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 dürfen nur noch öffentliche Osterfeuer stattfinden, wenn sie durch die Feuerwehr abgesichert werden und durch einen gesonderten Antrag genehmigt wurden.
Ab Waldbrandgefahrenstufe 5 sind alle Osterfeuer – auch öffentliche – untersagt.
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Natur, Mensch und Sachwerten und müssen im Interesse der allgemeinen Sicherheit strikt eingehalten werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter um Beachtung dieser Vorgaben.
Die jeweils aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Brandenburg kann auf den folgenden Seiten eingesehen werden:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Quellen: Deutscher Wetterdienst, Gemeinde Löwenberger Land
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit
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