Wichtiger Hinweis zu den Osterfeuern im Gemeindegebiet

Meldung aus Löwenberger Land
Wichtiger Hinweis zu den Osterfeuern im Gemeindegebiet (Bild vergrößern)
Aktuell Waldbrandstufe 4 durch anhaltende Trockenheit

Werte Einwohnerinnen und Einwohner,

 

bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr bestimmte Einschränkungen für die Durchführung von Osterfeuern gelten:

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 dürfen nur noch öffentliche Osterfeuer stattfinden, wenn sie durch die Feuerwehr abgesichert werden und durch einen gesonderten Antrag genehmigt wurden.

 

Ab Waldbrandgefahrenstufe 5 sind alle Osterfeuer – auch öffentliche – untersagt.

 

Diese Regelungen dienen dem Schutz von Natur, Mensch und Sachwerten und müssen im Interesse der allgemeinen Sicherheit strikt eingehalten werden.

 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter um Beachtung dieser Vorgaben.

 

Die jeweils aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für Brandenburg kann auf den folgenden Seiten eingesehen werden:

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

Gemeindeverwaltung Löwenberger Land

 

 

 

 

 

 

Quellen: Deutscher Wetterdienst, Gemeinde Löwenberger Land

 

 

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit