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Herbstzeit ist Laubzeit: Gehwege reinigen und Laub richtig entsorgen

Meldung aus Löwenberger Land

Herbstzeit ist Laubzeit: Gehwege reinigen und Laub richtig entsorgen

Im Löwenberger Land färben sich die Blätter bunt und fallen von den Bäumen. Auf Gehwegen kann nasses Laub jedoch schnell rutschig werden. Deshalb bitten wir alle Anlieger, die Flächen vor ihren Grundstücken regelmäßig von Laub zu befreien.

 

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Löwenberger Land sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer und weitere in der Satzung genannte Verpflichtete für die Reinigung der Flächen vor ihren Grundstücken zuständig. Dazu gehört auch die Beseitigung von Laub. Bei starkem Laubfall kann es nötig sein, häufiger zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst neben Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen auch die zugehörigen Seitenstreifen und Grünflächen.

 

Wichtig: Bitte kehren Sie das Laub weder auf die Fahrbahn noch in Regenwassereinläufe, Entwässerungsanlagen oder Gräben. Auch öffentliche Papierkörbe sind keine Ablagestelle für Laub.

 

Laubcontainer für Blätter kommunaler Bäume

In Ortsteilen mit erhöhtem Laubfall stellt die Gemeinde nach Bedarf Laubcontainer auf. Die Ortsvorsteher melden den Bedarf in der Regel an. Wann und wo die Container aufgestellt werden, richtet sich nach dem tatsächlichen Laubfall; meist beginnt die Aufstellung ab Mitte Oktober.

 

Die Container sind ausschließlich für Laub von kommunalen Bäumen vorgesehen, das vor den Grundstücken der Anwohner anfällt. Dieses Laub können die Anwohner dort entsorgen. Privates Gartenlaub, andere Gartenabfälle und Hausmüll gehören nicht in die Container. Fremdstoffe verursachen zusätzlichen Aufwand und weitere Kosten für die Gemeinde.

 

Ob und wo in Ihrem Ortsteil ein Laubcontainer steht, erfahren Sie bei Ihrem Ortsvorsteher oder bei der Gemeinde Löwenberger Land.

 

Wo ist der Bauhof zuständig?

Der kommunale Bauhof entfernt Laub auf den öffentlichen Flächen, für deren Reinigung die Gemeinde zuständig ist. Liegt die Reinigungspflicht für einen Gehweg vor einem Grundstück nach der Satzung beim Anlieger, übernimmt der Bauhof diese Aufgabe dort nicht.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! So bleiben Gehwege sicher, Regenwassereinläufe frei und unsere Ortsteile sauber.

!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

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