Sachstand des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“
Seit Beendigung der Beteiligung wurden intensive Sachaufklärungen und Erörterungen mit den zuständigen öffentlichen Stellen, die Bedenken zum Plan geäußert haben vorgenommen.
Nach mehrmonatigem Erörterungsprozesses mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) und dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) konnte eine erfolgreiche Einigung zu den artenschutzrechtlichen Belangen erzielt werden. Diese beiden Träger öffentlicher Belange äußerten umfangreiche kritische Bedenken zu 2 Vorranggebieten: VR WEN 03 „Seetz-Mankmuß“ (LK PR) und VR WEN 43 „Sommerfeld-Neuendorf“ (LK OHV). Aufgrund von entgegenstehenden naturschutzfachlichen Bedenken wird daher auf diese zwei unbebauten Gebiete im Planentwurf verzichtet.
Die Streichung der beiden Vorranggebiet erfordert eine Überarbeitung des Entwurfes und kann auf die zu streichenden Gebiete beschränkt werden.
Die Beteiligungsphase kann bei dieser geringen Änderung angemessen verkürzt und Stellungnahmen nur zu den zwei gestrichenen Vorranggebieten abgegeben werden.
Nach der zeitlich beschränkten Beteiligung, der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der finalen Überarbeitung des Entwurfes, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Daraufhin müssen von der Planungsstelle die Genehmigungsunterlagen vorbereitet und zur Genehmigung eingereicht werden.
(Auszüge aus der Mail der Regionalen Planungsstelle vom 27.02.2026)
Weitere Informationen auf der Homepage der Regionalen Planungsstelle : https://www.prignitz-oberhavel.de/start.html