Information der Friedhofsverwaltung
Am 05.03.2026 (10. KW) führt die Gemeinde Löwenberger Land pflichtgemäß die jährliche Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den gemeindeeigenen Friedhöfen durch.
Zeitplan:
Hinweis: Die Anfangszeit auf dem ersten Friedhof ist festgeschrieben. Die Anfangszeiten der nachfolgenden Friedhöfe können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefunden Verhältnisse geringfügig verändern.
Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf diesen Friedhöfen haben die Möglichkeit, an der Prüfung Ihres Grabsteines teilzunehmen.
Es werden alle Bürger, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf einem dieser Friedhöfe besitzen, darauf hingewiesen, die Grabsteine in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit der Grabsteine gefährdet, hat der Nutzungsberechtigte die Pflicht, erforderliche Maßnahmen zur Standsicherheit der Grabsteine zu treffen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Pflicht nicht nach, kann die Gemeinde Löwenberger Land erforderliche Maßnahmen, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, einleiten.
Wird bei der Durchführung der Rüttelprobe eine Gefahr im Verzug festgestellt, können Sicherheitsmaßnahmen von der Gemeinde Löwenberger Land bzw. der beauftragten Firma getroffen werden (z. B. Umlegen von Grabmalen).
Um die Aufwendungen möglichst gering zu halten, werden alle Nutzungsberechtigten gebeten, die Standfestigkeit der Grabsteine Ihrer Gräber zu prüfen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
Die Frist für die Wiederherstellung der Standsicherheit beträgt ca. 8 Wochen (spätestens bis zum 03.05.2026) nach Feststellung der Standunsicherheit des Grabmals.
Der vom durchführenden Prüfer erstellte Prüfbericht kann bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Löwenberger Land eingesehen werden.
Ihre Friedhofsverwaltung