Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 31. August 2025 endet die kostenlose Annahme von Altkleidern durch privat finanzierte Unternehmen flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet.
Ab dem 01. September 2025 ist die kostenlose Abgabe von Altkleidern an den bisherigen Sammelstellen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Altkleider grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt werden:
Verwertbare Altkleider:
Nicht verwertbare Altkleider:
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ab dem oben genannten Zeitpunkt auf alternative, zugelassene Entsorgungsmöglichkeiten oder karitative Einrichtungen außerhalb der Gemeinde Löwenberger Land zurückzugreifen.
Ausweichmöglichkeiten für verwertbare Altkleider:
Ausweichmöglichkeiten für nicht verwertbare Altkleider:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Das Abstellen von Altkleidern oder anderen Gegenständen an den ehemaligen Containerstandorten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Löwenberger Land mit einer Geldbuße gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bis zu 1.000 € geahndet.
Wir danken Ihnen für Ihre Beachtung und Mithilfe bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Altkleidern.
Ihre Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Quelle: Gemeinde Löwenberger Land
Bildquelle: pixabay
Melanie Steger