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Elterninformation zur „Essengeldsatzung“

Neue Satzung über die Verpflegung mit Mittagessen der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Löwenberger Land beschlossen

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mit Sitzung am 27.05.2025 die neue Satzung über die Verpflegung mit Mittagessen der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Löwenberger Land beschlossen hat. 

 

Diese tritt am 01.07.2025 in Kraft.

 

Die Satzung wurde zunächst einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen, es erfolgten u.a. Anpassungen im Hinblick auf den Wechsel der Schulträgerschaft. Seit dem 01.01.2025 ist der Landkreis Oberhavel Schulträger des Schulzentrums im Ortsteil Löwenberg. Für die Versorgung mit warmem Mittagessen und Imbissangebot stellt die Gemeinde Löwenberger Land jedoch weiter das angrenzende Bürgerhaus zur Verfügung.

 

Darüber hinaus war das Essengeld wichtiges Thema in der Überprüfung und Anpassung der Satzung.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 des KitaG haben die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten („Essengeld“). Personensorgeberechtigte haben jedoch nicht die vollen Kosten der Mittagessenversorgung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen zu tragen, sondern lediglich einen Zuschuss, der in der Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen begrenzt ist.

 

Letztmalig wurde das Essengeld im Jahr 2018 per Satzung festgelegt. Daraus folgte der Auftrag aus dem politischen Raum, die finanziellen Zusammenhänge auf den Prüfstand zu stellen. Nach intensiver Prüfung und Diskussion erfolgte die Festlegung der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ also das Essengeld pro Portion bei: 

 

Krippe:               2,65 €,               Kindergarten:     2,65 €,               Hort:                  3,11 €

 

Die festgelegten Werte, die die Eltern als Essengeld entrichten, liegen somit weit unter Referenzwerten die z.B. anteilig mit dem „Bürgergeld“ abgedeckt sind und ebenfalls deutlich unter den Portionspreisen die die Gemeinde an den Caterer zahlt. 

 

Die Festlegung betrifft Sie erstmalig im August durch die rückwirkende Abrechnung für den Monat Juli 2025. Den vollständigen Satzungstext finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Löwenberger Land unter Service / Bürgerservice / Satzungen / Kita oder unter folgendem QR – Code:

 

 QR Code Essengeld 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

gez. M. Schulze

 

Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung, Personal und Bildung 

 

 

Hier finden Sie die komplette Satzung im PDF-Format!

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Gemeinde Löwenberger Land

 

 

 

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit

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