Die Mülltrennung auf den kommunalen Friedhöfen ist einzuhalten
Information der Friedhofsverwaltung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die korrekte Mülltrennung auf unseren kommunalen Friedhöfen in letzter Zeit nicht eingehalten wird. Insbesondere werden Plastikabfälle und kompostierbare Abfälle nicht wie vorgesehen getrennt entsorgt.
Außerdem ist festzustellen, dass auf dem Kompost nicht nur kompostierbare Abfälle, sondern auch Hausmüll, Sperrmüll und anderer Unrat entsorgt werden. Dinge wie Waschmaschinen, Bauschutt, Kieselsteine, Altkleider, Grabeinfassungen oder Glasflaschen gehören nicht auf den Friedhof und erschweren die Entsorgung erheblich.
Dies führt zu hohen Zusatzkosten für die Entsorgung, welche sich direkt auch auf die Friedhofsgebühren auswirken werden.
Aufgedeckte Verstöße werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Sollte sich die Mülltrennung nicht spürbar verbessern, müssten wir leider in Erwägung ziehen, die Kompost- und Plastikmüllbehälter auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Löwenberger Land abzuschaffen, um die steigenden Entsorgungskosten zu begrenzen.
Bitte entsorgen Sie ausschließlich:
Kompostierbare Abfälle (z. B. Blumen, Erde, Laub, kleine Äste, Unkraut) in die vorgesehenen Kompostbehälter.
Plastikabfälle (z. B. Plastiktüten, Grablichter aus Kunststoff, künstliche Blumen, Verpackungen, Kunststoffbänder und andere nicht biologisch abbaubare Materialien) in die entsprechenden vorgehaltenen Behälter vor Ort.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Entsorgungsregeln zu halten und die Friedhöfe als würdigen Ort der Ruhe und Erinnerung zu respektieren.
Durch Ihre Mithilfe leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern helfen auch, unnötige Kosten zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Friedhofsverwaltung
Quelle: Gemeinde Löwenberger Land
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit
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