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Hinweis der Gemeindeverwaltung

Neue Hundehalterverordnung

Werte Einwohnerinnen und Einwohner,

 

ab sofort müssen alle Hunde, neben der steuerlichen Anmeldung, auch bei der Ordnungsbehörde registriert werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bereits steuerlich angemeldet haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen – Sie erhalten automatisch ein Schreiben der Gemeindeverwaltung.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Ihre Gemeindeverwaltung Löwenberger Land

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Gemeindeverwaltung Löwenberger Land

Foto: pexels stock

 

 

 

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unseren Online-Terminkalender!

 

Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

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