Hinweis der Gemeindeverwaltung
Neue Hundehalterverordnung
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,
ab sofort müssen alle Hunde, neben der steuerlichen Anmeldung, auch bei der Ordnungsbehörde registriert werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bereits steuerlich angemeldet haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen – Sie erhalten automatisch ein Schreiben der Gemeindeverwaltung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Quelle: Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Foto: pexels stock
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit
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