Öffentliche Auslegung und Beteiligungsverfahren
Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung (2024)“
Entwurf in der Fassung vom 13. Dezember 2024
Die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren werden in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 18. März 2025 durchgeführt. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch an die
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin
gerichtet werden.
Gegenstand des Entwurfes sind folgende Vorranggebiete für die Windenergienutzung (VR WEN) im Bereich der Gemeinde Löwenberger Land:
Bezeichnung: VR WEN 42 Falkenthal
Lage: Gemeinde Löwenberger Land (Gemarkung Falkenthal) und Stadt Zehdenick (Gemarkung Bergsdorf)
Größe: 116 ha
Bezeichnung: VR WEN 43 Sommerfeld-Neuendorf
Lage: Gemeinde Löwenberger Land (Gemarkung Neuendorf) und Stadt Kremmen (Gemarkungen Beetz und Sommerfeld)
Größe: 322 ha
Der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergienutzung (2024)“ mit seiner Begründung, der Festlegungsklarte und dem Umweltbericht sowie weiteren ergänzenden Unterlagen sind auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft eingestellt:
https://www.prignitz-oberhavel.de
Quellen: Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Gemeinde Löwenberger Land, pexels
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen
Mehr über
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.