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Öffentliche Auslegung und Beteiligungsverfahren

Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung (2024)“

Entwurf in der Fassung vom 13. Dezember 2024


Die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren werden in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 18. März 2025 durchgeführt. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

 

 

Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch an die

 

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel

Regionale Planungsstelle 

Fehrbelliner Straße 31 

16816 Neuruppin 

 

gerichtet werden.


Gegenstand des Entwurfes sind folgende Vorranggebiete für die Windenergienutzung (VR WEN) im Bereich der Gemeinde Löwenberger Land:

 

 

 Regionalplan Windenergie Bild 1 

Bezeichnung: VR WEN 42 Falkenthal


Lage: Gemeinde Löwenberger Land (Gemarkung Falkenthal) und Stadt Zehdenick (Gemarkung Bergsdorf)


Größe: 116 ha

 

 Regionalplan Windenergie Bild 2 

 

Bezeichnung: VR WEN 43 Sommerfeld-Neuendorf


Lage: Gemeinde Löwenberger Land (Gemarkung Neuendorf) und Stadt Kremmen (Gemarkungen Beetz und Sommerfeld)


Größe: 322 ha

 

Der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergienutzung (2024)“ mit seiner Begründung, der Festlegungsklarte und dem Umweltbericht sowie weiteren ergänzenden Unterlagen sind auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft eingestellt: 

 

https://www.prignitz-oberhavel.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen: Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, Gemeinde Löwenberger Land, pexels

 

 

 

 

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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