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Kommunalwahl 2024 - Informationen für Bewerber/innen

Werte (zukünftige) Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,

 

 

wir als Gemeindeverwaltung wollen Sie als neu gewähltes Mitglied dabei unterstützen, den Ansprüchen die Sie an sich selbst stellen gerecht zu werden. Deshalb findet am 15. Juni 2024 ein Seminar zur rechtssicheren Umsetzung der konstituierenden Sitzung  für neu gewählte Mitglieder der Gemeindevertretung statt. Des Weiteren wird am 12./13. Juli 2024 auf dem Schloss und Gut Liebenberg ein Seminar für neu gewählte Gemeindevertreter/innen und Ortsbeiräte angeboten. 

 

Informationen zu den von uns angebotenen Seminaren:

 

1. Seminar am 15.06.2024 ; 9:00 – 12:00 Uhr: Durchführung der konstituierenden Sitzung 

 

Themenschwerpunkte:

  • Tagesordnung / Ablauf / Termin konst. Sitzung 

  • Bildung von Fachausschüssen / Anzahl der Mitglieder

  • Besetzung der Ausschüsse und deren Vorsitze

  • Fraktionsbildung

 

2. Seminar am 12.-13.07.2024: Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter/innen  und Ortsbeiräte

 

Start Freitag 12.07.2024 (3 h Seminarphase)

  • 14:00 – 14:30 Empfang

  • 14:30 - 15:00 kurze Begrüßung Eröffnung durch BM Herrn Schneider

  • 15:00 – 18:00 Uhr Seminarphase

  • 18:00 Abendessen

 

Samstag 13.07.2024  (5 h Seminarphase)

  • 9:00 – 12:00 Uhr Seminarphase 

  • 12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause

  • 13:00 – 15:00 Uhr Seminarphase

  • 15:00 – 15:30 Uhr Kaffeepause + Ausklang

 

Themenschwerpunkte 12.-13.07.24: 

  • Rechte und Pflichten GV / OB

  • Hauptsatzung

  • Änderung Geschäftsordnung

  • Grundzüge des Satzungsrechtes

 

 

Sie möchten in unserer Gemeinde Löwenberger Land etwas bewegen und sich für die nächsten Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 zur Wahl stellen, können sich aber noch nicht so recht vorstellen, was genau sie als Gemeindevertreter/in oder Ortsbeiratsmitglied erwartet? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen möglichst umfassenden Überblick über Ihre möglichen Aufgabengebiete zu ermöglichen.

 

Politik beginnt vor der Haustür. Die Kommunalpolitik soll die kleinen Probleme vor Ort lösen, aber auch Vermittler für die große Politik sein. Die Städte und Gemeinden nehmen eine verfassungsrechtlich garantierte Stellung im Staatsaufbau ein und regeln die Angelegenheiten der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Der Handlungsrahmen der Kommunen und Kreise wird durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgelegt. Dazu gibt es die weiteren Fachgesetze, die beachtet werden müssen. Nur wenn diese Regeln bekannt sind, lässt sich mit ihnen umgehen, können sie für die eigenen Ziele genutzt werden.

 

Mitglieder im Kreistag, in der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung, aber auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten durch ihre Wahl besondere Rechte, um die Kommune zu gestalten.

Kommunalwahl 2024 - Informationen für Bewerber/innen

Hilfreiche Links:

 

Informationen für Bewerber/innen

 

Formulare für Bewerber/innen

 

Fristen und Termine

 

Formularassistent

(Über den Formularserver des Landes Brandenburg gibt es die Möglichkeit, die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen. Die Nutzung des Formularservers ermöglicht die einheitliche und gut lesbare Erfassung des jeweiligen Wahlvorschlages. Dabei wird sichergestellt, dass die Daten der Anlagen 5a bis 9a und 5b bis 9b identisch sind.)

 

 

 

Kommunalwahlen 2024 - Informationen für Bewerber/innen

 

 

Welche Aufgaben müssen die Kommunen erfüllen?

 

Die Aufgaben, die die Kommunen zu erfüllen haben, sind in der Kommunalverfassung geregelt. Dazu gehören zum einen freiwillige oder pflichtgemäße Selbstverwaltungsangelegenheiten, zum anderen staatliche Auftragsangelegenheiten.

Mit den staatlichen Auftragsangelegenheiten erfüllen die Kommunen Pflichtaufgaben nach Weisungen des Bundes und des Landes, hierzu zählen unter anderem die Gewerbeaufsicht, der Brandschutz oder das Meldewesen. Dabei haben die Kommunalpolitiker relativ wenig Einfluss auf die Ausgestaltung.

 

Ob jedoch beispielsweise ein Kulturhaus durch die Gemeinde unterhalten oder ein neuer Spielplatz gebaut wird, gehört zu den freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten und hängt von der Größe und Finanzkraft einer Gemeinde und vom politischen Willen ab. Hier entscheiden die vor Ort engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker über das „Ob“ und das „Wie“. Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten entscheidet die Kommunalpolitik nur über das „Wie“. Hierzu zählen unter anderem der Straßenbau oder die Abwasserentsorgung.

 

Es gibt also ein breites Betätigungsfeld in der Kommunalpolitik. Und: In der Kommunalvertretung als wichtigstem Selbstverwaltungsorgan werden die grundlegenden Entscheidungen über die Entwicklung der Kommune getroffen.

 

 

Was sind kommunale Vertretungen?

 

Kommunale Vertretungen sind die höchsten Organe in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. In den Gemeinden ist es die Gemeindevertretung. In den Städten heißen sie Stadtverordnetenversammlung. Auf Landkreisebene ist es der Kreistag. Die jeweiligen Vertretungen bestehen aus den Mitgliedern (Gemeindevertreter/innen, Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete) und dem/der Bürgermeister/in, dem/der Oberbürgermeister/in oder dem/der Landrat/in.

 

In den Ortsteilen einer Gemeinde können Ortsbeiräte gebildet werden. Die Kommunen in Deutschland haben das Recht auf eine eigene Vertretung. So regelt es das Grundgesetz in Artikel 28. Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung und Kreistag arbeiten alle nach den gleichen demokratischen Grundsätzen. Ihre Zusammensetzung wird nicht einfach festgelegt, sondern die Vertreter und Vertreterinnen werden von den Wahlberechtigten gewählt.

 

Was ist ein Ortsbeirat?

 

Ortsbeiräte können in Ortsteilen gewählt werden. Ein Ortsbeirat besteht in unserer Gemeinde aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder in den Ortsbeiräten sind wichtige Bindeglieder zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern des Ortsteils und der Gemeindevertretung. Sie haben nicht die umfangreiche Entscheidungsgewalt wie die Gemeindevertretungen, können aber auch nicht einfach übergangen werden. So muss der Ortsbeirat, wenn nicht anders gesetzlich geregelt, in vielen Angelegenheiten angehört werden, die seinen Ortsteil betreffen. Der Ortsbeirat kann dazu außerdem Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Über die Entscheidung der Gemeindevertretung im jeweiligen Fall muss der Ortsbeirat informiert werden. Weitere Zuständigkeiten können in einer Satzung mit der Gemeinde festgelegt werden.

 

Was sind Ortsvorsteher und -vorsteherinnen?

 

Ortsvorsteher/innen vertreten ihren Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Sie haben in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein aktives Teilnahmerecht in allen Angelegenheiten, die ihren Ortsteil betreffen. Das heißt, sie dürfen das Wort ergreifen, Vorschläge einbringen, Fragen und Anträge stellen und sie begründen. In der Hauptsatzung der Gemeinde kann auch geregelt werden, dass der/die Ortsvorsteher/in das Recht erhält, im Ortsteil die Verwaltung zu kontrollieren. In Ortsteilen, die sich entschieden haben, keinen Ortsbeirat zu bilden, übernimmt der/die Ortsvorsteher/in mit einigen Einschränkungen – auch Aufgaben, die ein Beirat sonst hätte.

Kommunalwahlen 204 - Informationen für Bewerber/innen
Kommunalwahle 2024 - Informationen für Bewerber/innen

Was genau sind meine Aufgaben als Gemeindevertreter oder -vertreterin?

 

  • Verabschiedung des Haushaltes: Die Gemeindevertretung bestimmt über den kommunalen Haushaltsplan und damit über die konkrete Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Gemeinde. 

  • Beschlüsse: Zur Arbeit der Gemeindevertretung gehört es unter anderem., die Beschlussanträge der Verwaltung zu prüfen, zu beraten und abzustimmen, gegebenenfalls. sie so zu verändern, dass man ihnen zustimmen kann. Es können und sollen auch eigene Anträge der gewählten Vertreter eingebracht werden und so direkt Einfluss auf die Entwicklung vor Ort ausgeübt werden.

  • Gemeindeentwicklung: Gemeindevertreter sind vor allem an der Entwicklung von langfristigen Plänen beteiligt, um die Infrastruktur, Wirtschaft und Lebensqualität in ihrer Gemeinde zu verbessern.

  • Erlassen von Satzungen: Gemeindevertreter können lokale Satzungen verabschieden, ändern oder sogar außer Kraft setzen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Gemeinde entsprechen.

  • Bürgervertretung: Ein wesentlicher Bestandteil der Rolle eines Gemeindevertreters ist die Interessenvertretung der Einwohner*innen. Das beinhaltet das Zuhören und Lösen von Anliegen und die Kommunikation mit der Bevölkerung.

  • Öffentliche Sitzungen: Die Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen ist unerlässlich, um über aktuelle Angelegenheiten informiert zu sein und an Entscheidungen teilzunehmen.

  • Krisenmanagement: In Zeiten von Katastrophen oder anderen Krisen müssen Gemeindevertreter schnell reagieren, um Sicherheit und Unterstützung zu gewährleisten.

  • Bildung von Ausschüssen: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Gemeindevertretung ständige und zeitweilige Ausschüsse einrichten. Vor allem in größeren Kommunen wird hier die wesentliche fachpolitische Arbeit geleistet, während die Gemeindevertretung oft nur noch Beschlussgremium mit begrenzter Diskussionszeit ist. Daher ist die Arbeit in den Ausschüssen und deren Besetzung ein wichtiger Punkt in der Kommunalpolitik. Neben dem Hauptausschuss ( Pflichtausschuss) ist die Bildung von weiteren Fachausschüsen (zum Beispiel und dem Werksausschuss, Schul- und Sozialausschuss, Bauausschuss etc.) freiwillig. Hierüber entscheidet die Kommune in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der anstehenden Aufgaben. Derzeit tagen in unserer Gemeinde der Werksausschuss, Schul- und Sozialausschuss sowie der Bau- und Liegenschaftsausschuss in einem 4 bis 6-wöchigen Turnus. Freiwillige Ausschüsse haben lediglich beratende und vorbereitende Funktion. Sie beraten über Angelegenheiten, die durch die Vertretung zu beschließen sind, sie geben Beschlussempfehlungen ab und haben eine wichtige Kontrollfunktion. Im Gegensatz zum Hauptausschuss können den freiwilligen Ausschüssen auch sachkundige Einwohner angehören. Ihre Zahl sollte aber die Zahl der Gemeindevertreter in den Ausschüssen nicht übersteigen.

  • Repräsentation nach außen: Gemeindevertreter vertreten ihre Gemeinde in regionalen Angelegenheiten gegenüber anderen Städten und Gemeinden und dem Landkreis Oberhavel.

Es zeigt sich also: In den Kommunen sind die zu treffenden Entscheidungen oft sehr nahe an dem, was die Menschen bewegt, die Sachzusammenhänge sind oft viel besser durchschaubar als in der Bundes- oder Landespolitik.

  • Vor Ort kann jeder Einzelne von uns sichtbar etwas bewegen.

 

 Erhalte ich als Gemeindevertreter/in eine Aufwandsentschädigung?

 

  • Gemeindevertreter*innen erhalten gem. § 2 der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung Löwenberger Land eine Aufwandsentschädigung von monatlich 70 Euro und 15 Euro Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme.

  • Als Vorsitzende/r der Gemeindevertretung erhalten Sie monatlich 270 Euro.

  • Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen erhalten monatliche je nach Einwohnerzahl zwischen 175 und 430 Euro und 15 Euro Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme.

  • Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten monatlich 25 Euro und 15 Euro Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme.

 

 

Wie oft finden Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse statt?

 

  • Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse finden jeweils bis zu zwölf Mal im Jahr statt

  • Ortsbeiratssitzungen finden zu den unterschiedlichsten Sachthemen statt, die den jeweiligen Ortsteil betreffen

 

Insgesamt erfordert die Rolle eines Gemeindevertreters und einer Gemeindevertreterin eine Vielzahl an Fähigkeiten, darunter politische Sensibilität, Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungsfindung und die Fähigkeit, mit verschiedenen Interessengruppen zusammenzuarbeiten. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einen bedeutenden Einfluss auf die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner und die Entwicklung der Gemeinde Löwenberger Land hat.

 

Informationsblatt Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Kommunalwahlen 2024 - Informationen für Bewerber

Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

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