Handlungsrichtlinie zur Anwendung des Bauturbo

Bauturbo

Handlungsempfehlung zum „Bauturbo“

Mit dem sogenannten „Bauturbo“ sollen Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnungsbau geschaffen und Verfahren zur Schaffung von Wohnraum beschleunigt werden.

Die Gemeinde Löwenberger Land hat hierzu eine ortsteilbezogene Handlungsrichtlinie erarbeitet. Darin wird dargestellt, welche Entwicklungsmöglichkeiten in den einzelnen Ortsteilen bestehen und welche städtebaulichen Rahmenbedingungen dabei berücksichtigt werden sollen.

Für die Ortsteile werden unter anderem mögliche Ergänzungs- und Entwicklungsflächen, Möglichkeiten zur Nachverdichtung, zum Bauen in zweiter Reihe sowie zur Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken aufgezeigt. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Hinweise zu möglichen Gebäudehöhen, zur Anzahl der Wohneinheiten und zur Berücksichtigung bestehender Bebauungspläne.

Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Ortsteil. So sind beispielsweise in Löwenberg, Nassenheide, Grieben, Teschendorf und weiteren Ortsteilen unterschiedliche Entwicklungsflächen und städtebauliche Rahmenbedingungen vorgesehen.
Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Handlungsempfehlung mit den jeweiligen Regelungen und Karten für die einzelnen Ortsteile.

Bitte beachten Sie: Die dargestellten Möglichkeiten ersetzen keine Einzelfallprüfung und keine Baugenehmigung. Ob ein konkretes Vorhaben zulässig ist, hängt insbesondere von den örtlichen Gegebenheiten, der Erschließung sowie den jeweils geltenden rechtlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

 

Zur Handlungsrichtlinie