Bürgerbeteiligungen

Ergänzungssatzung „Alte Trift“ OT Teschendorf

 

Planungsstand: Entwurf (Januar 2024)

 

Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 Entwurf Ergänzungssatzung „Alte Trift“ für den OT Teschendorf in der Planfassung von Januar 2024 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 14/24).

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 15.04. bis 15.05.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

www.loewenberger-land.de

http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

 


 

Bebauungsplan „Am Grünen Jugend-Hain“, OT Löwenberg

 

Planungsstand: Vorentwurf (Januar 2024)

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ für den OT Löwenberg beschlossen (Beschluss Nr. 76/21). Mit Beschluss vom 27.02.2024 wurde den Vorentwurf in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 18/24). 

 

Planungsanlass, -ziel

 

Verfahrensziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Erweiterung und langfristige Sicherung eines bereits bestehenden und entsprechend genutzten Standortes der örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung („Jugendclub Löwenberg“) südöstlich der im Zusammenhang bebauten Ortslage Löwenberg. Neben der baulichen Ertüchtigung der derzeit bereits in Nutzung stehenden baulichen Anlagen (im Sinne einer Modernisierung oder eines Ersatzneubaus) ist vor allem die Bestandssicherung umliegender Flächen für die Kinder- und Jugendarbeit integraler Bestandteil der Planungsabsicht. Zusätzlich zur regelmäßigen Nutzung durch den laufenden Betrieb der Einrichtung ist auch eine temporäre Nutzung als Standort für Veranstaltungen mit hoher kommunaler Bedeutung (wie beispielsweise Konzerte oder Festlichkeiten mit vergleichsweise moderatem Besucheraufkommen) vorgesehen.

 

Plangebiet 

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Grünen Jugend - Hain“ umfasst mit Katasterstand vom 11.06.2022 die Flurstücke 65 (tw.); 66 (tw.) und 171 (tw.) der Flur 6 in der Gemarkung Löwenberg.

 

Nach § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 12.04. bis 30.04.2024 statt:

 

 

Zusätzlich zur öffentlichen Auslage wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

 

8. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Löwenberg

 

Planungsstand: Vorentwurf (Januar 2024)

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Löwenberger Land für den OT Löwenberg beschlossen. Auf gleicher Sitzung hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf der 8. Änderung des FNP in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. 

 

Planungsanlass, -ziel

 

Ziel der 8. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit anteiliger Grünfläche. 

 

Plangebiet 

 

Die 8. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Grünen Jugend-Hain“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 1,75 ha.

 

Nach § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 12.04. bis 30.04.2024 statt:

 

 

Zusätzlich zur öffentlichen Auslage wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:

 

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben

 

Planungsstand: Entwurf Oktober 2023

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 12.12.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Planbereich „Holzgewerbe Friedhofstraße“ im OT Grieben in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und das formelle Beteiligungsverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 59/23).

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 20.03. bis 22.04.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

 

  • vBP „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben bestehend aus:

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres zur Auslagezeit, -ort und Auslageunterlagen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 


 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben

 

Planungsstand: Entwurf November 2023

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 23.01.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Planbereich „Holzgewerbe Am Wald“ im OT Grieben in der Planfassung von November 2023 gebilligt und das formelle Beteiligungsverfahren beschlossen (Beschluss Nr. 02/24).

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 20.03. bis 22.04.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

 

  • vBP „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben bestehend aus:

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres zur Auslagezeit, -ort und Auslageunterlagen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

Satzung zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Grieben

 

Planungsstand: 2. Entwurf (Oktober 2023)

 

Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den 2. Entwurf der 2. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Grieben in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 57/23). 

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 09.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

www.loewenberger-land.de

 

http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neuendorfer Weg“ OT Teschendorf

 

Planungsstand: Entwurf (Oktober 2023)

 

Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neuendorfer Weg“ OT Teschendorf in der Planfassung von Oktober 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 56/23). 

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 08.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

www.loewenberger-land.de

 

http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

4. Änderung Flächennutzungsplan (FNP) Löwenberger Land, OT Teschendorf

für den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neuendorfer Weg“

 

Planungsstand: Entwurf (September 2023)

 

Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf der 4. Änderung des FNP Löwenberger Land OT Teschendorf in der Planfassung von September 2023 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 55/23). 

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden in der Zeit vom 08.01. bis 08.02.2024 folgende Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten zugänglich gemacht: 

 

www.loewenberger-land.de

 

http://bauleitplanung.brandenburg.de

 

 

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

6. Änderung Flächennutzungsplan (FNP) OT Löwenberg

 

Planungsstand: Entwurf (August 2023)

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 26.09.2023 den Entwurf der 6. Planänderung des FNP Löwenberger Land, OT Löwenberg beschlossen.

 

Planungsanlass

 

Ziel der 6. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“.  

 

Plangebiet

 

Die 6. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 55 ha.

 

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch Veröffentlichung im Internet statt. Zusätzlich zur Internetpräsenz werden folgende Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Entwurfes in der Zeit vom 20.11. bis 20.12.2023 öffentlich ausgelegt.

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

10. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Gutengermendorf

 

Planungsstand: Vorentwurf (August 2023)

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 13.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ für den OT Gutengermendorf beschlossen. 

 

Planungsanlass

 

Mit Beschluss vom 26.09.2023 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf in der Fassung von August 2023 gebilligt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. Ziel der 10. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Gutengermendorf durch die neue Darstellung als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“. 

 

Plangebiet

 

Die 10. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 18 ha.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 13.11. bis 15.12.2023 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ OT Gutengermendorf

 

Planungsstand: Vorentwurf (August 2023)

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 13.06.2023 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost“ für den OT Gutengermendorf beschlossen (Beschluss Nr. 31/23). Mit Beschluss vom 26.09.2023 wurde der Vorentwurf in der Fassung von August 2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 50/23). 

 

Planungsanlass

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage (PV-FFA) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen, um die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 13.11. bis 15.12.2023 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 

 

Ausbau der Straße „Am Dorfanger“ im OT Nassenheide

  

Auftragserweiterung „Verbreiterung der anschließenden
Hohenbrucher Chaussee“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschließt folgendes
technisches Ausbauprogramm für den grundhaften Ausbau „Am Dorfanger" und die
Verbreiterung „Hohenbrucher Chaussee" im OT Nassenheide, 16775 Löwenberger
Land.


Hohenbrucher Chaussee


• Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,5 m in Asphaltbauweise
• Entwässerung über seitliche Mulden


Am Dorfanger


• Fahrbahn im Bereich der Kirche aus Naturgroßsteinpflaster
• Fahrbahn von der Kirche bis zum Beginn der Hohenbrucher Chaussee in
Asphaltbauweise mit einem beidseitigen Betonsteinpflasterstreifen
(Gesamtbreite 5,5 m)
• 1,5m breiter Gehweg nördliche Seite aus Betonsteinpflaster
• 2,5 m breiter Gehweg (Radfahrer frei) südliche Seite aus Betonsteinpflaster
• Ergänzung der Straßenbeleuchtung und Umrüstung auf LED
• Entwässerung erfolgt über Entwässerungsmulden

 

Baupläne zur Ansicht für die Bürgerinnen und Bürger

 

Zusätzlich stellen wir Ihnen noch die Anwohnerinformation zum Bauvorhaben von der ausführenden Firma Matthäi zur Verfügung.

 

Anwohnerinformationen Bauarbeiten Dorfanger Nassenheide Firma Matthäi

 

 

Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“

Planungsstand: 2. Entwurf (September 2023)

 

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung der überarbeiteten Fassung zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bedenken

 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg wurde mit Beschluss vom 09.05.2023 zurückgenommen. Die mit Beschluss-Nr. 38/22 am 19.07.2022 durchgeführte Abwägung bleibt inhaltlich bestehen.

Mit Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung während der Planaufstellung werden durch die Untere Naturschutzbehörde naturschutzrechtliche Bedenken vorgetragen, die nur mit der Überarbeitung und Ergänzung des Umweltberichtes überwunden werden können. Der Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg wird um den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand November 2022 sowie sich daraus ergebenen Auswirkungen und Maßnahmen ergänzt.  Die planerische Gesamtkonzeption ist von der Überarbeitung und Ergänzung des Umweltberichtes nicht betroffen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

 

Bekanntmachung

 

Auslagezeitraum – und -unterlagen

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die unten genannten auszulegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra-Ost“ OT Löwenberg in der 2. Entwurfsfassung mit Stand September 2023 zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange in der Zeit vom 18.09. bis 20.10.2023 im Internet veröffentlicht und auf folgenden Internetseiten eingestellt bzw. zugänglich gemacht:

 

 

Unterlagen:

 

Aktuelle Auslage:

 

 

2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Löwenberg

 

Planungsstand: 2. Entwurf (Mai 2023)

 

2. Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung hat auf öffentlicher Sitzung am 13.06.2023 2023 den 2. Entwurf in der Fassung von Mai 2023 gebilligt und die erneute formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 30/23).

Planbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für OT Löwenberg umfasst die gesamte Ortslage von Löwenberg. 

 

Näheres ist der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen:

 

Bekanntmachung

 

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 04.07. bis 04.08.2023 statt:

 

 

6. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg

Planungsstand: Vorentwurf (März 2023)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 12.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ für den OT Löwenberg beschlossen.

Planungsanlass

Mit Beschluss vom 09.05.2023 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf in der Fassung von März 2023 gebilligt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. Ziel der 6. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“.

Plangebiet

Die 6. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 55 ha.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 22.05. bis 26.06.2023 statt:

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Bekanntmachung

 


vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Löwenberg-Süd“ OT Löwenberg
Planungsstand: Entwurf (April 2023)
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 09.05.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogen Bebauungsplan „"Solarpark Löwenberg-Süd" für den OT Löwenberg in der Fassung von April 2023 gebilligt und die formelle Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 24/23).

Planungsanlass

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik- Freiflächenanlage (PV-FFA) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen, um die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 22.05. bis 26.06.2023 statt:

Begründung

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

 


 

2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Löwenberg

Planungsstand: Entwurf August 2022

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung hat auf öffentlicher Sitzung am 08.02.2023 den Entwurf in der Fassung von August 2022 gebilligt und die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 05/23).

Planbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für OT Löwenberg umfasst die gesamte Ortslage von Löwenberg. 

 

Näheres ist der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen:

 

Bekanntmachung

 

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 27.02. bis 28.03.2023 statt:

 

 


 

5. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg

Planungsstand: Feststellungsexemplar vom Juli 2022 mit Überarbeitung laut Genehmigungsbescheid vom 10.10.2022

Öffentlichkeitsbeteiligung durch erneute öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Löwenberger Land OT Löwenberg wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 10.10.2022 mit einer Maßgabe und Auflagen (AZ: 04832/2022) genehmigt.

Die Erfüllung der Maßgabe hat eine inhaltliche Ergänzung der festgestellten Planfassung von Juli 2022 zur Folge. Der Umweltbericht wurde entsprechend der Maßgabe, die „artenschutzrechtlichen Belange hinreichend zu ermitteln und zu bewerten“, ergänzt bzw. überarbeitet. Die planerische Gesamtkonzeption ist von der materiellen Änderung des Planinhaltes nicht betroffen.

Aufgrund der Überarbeitung bzw. Ergänzung im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Ermittlung und Bewertung ist eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.

Planungsanlass

Ziel der 5. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf.

Plangebiet

Die 5. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 2,07 ha.

 

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen der überarbeiteten Endfassung zur Maßgabenerfüllung in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt:

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten (rot markierten) Planteilen abgegeben werden können.

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben

 

Planungsstand: Vorentwurf September 2022

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Friedhofstraße“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 28/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 49/22).

 

Planungsanlass

Bei dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Holzgewerbe Friedhofstraße“ handelt es sich um einen Betriebsstandort mit folgenden baulichen Anlagen:

 

  • Holzbearbeitungswerkstatt mit Abbundhalle

  • Nebengebäude zur Kleinmateriallagerung.

 

Planungsziel ist die Herstellung der städtebaulichen Ordnung durch Fortführung der gewerblichen Nutzung. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Flurstückes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben

 

Planungsstand: Vorentwurf September 2022

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Am Wald“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 29/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 48/22).

 

Planungsanlass

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Tischlereiwerkstatt mit Lagerkapazitäten und Wohngebäude für den Betriebsinhaber.  Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Plangebietes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

Bebauungsplan „Harenzacken“ OT Großmutz

 

 

Planungsstand: Entwurf Oktober 2022

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Harenzacken“ für den OT Großmutz im beschleunigtem Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 27/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Entwurf in der Fassung von Oktober 2022 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 50/22).

 

Planungsziel

Planungsziel ist es, auf der ca. 0,64 ha großen Fläche südlich der Großmutzer Dorfstraße ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um hier eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.

 

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 14.11. bis 16.12.2022 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf