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Bürgerbeteiligungen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Bürgerbeteiligungen im Rahmen von öffentlichen Auslegungen in folgenden Verfahren:

  • Bauleitplanverfahren

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) fester Bestandteil dieser Verfahren. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie aktuelle Beteiligungsverfahren mit den dazugehörigen Planunterlagen, über die wir Sie informieren möchten.

 

Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe während des Auslagezeitraumes mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.

 

Aktuelle Auslage:

 

2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Löwenberg

Planungsstand: Entwurf August 2022

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung hat auf öffentlicher Sitzung am 08.02.2023 den Entwurf in der Fassung von August 2022 gebilligt und die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 05/23).

Planbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für OT Löwenberg umfasst die gesamte Ortslage von Löwenberg. 

 

Näheres ist der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen:

 

Bekanntmachung

 

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 27.02. bis 28.03.2023 statt:

 

 


 

5. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg

Planungsstand: Feststellungsexemplar vom Juli 2022 mit Überarbeitung laut Genehmigungsbescheid vom 10.10.2022

Öffentlichkeitsbeteiligung durch erneute öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in der öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 festgestellte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Löwenberger Land OT Löwenberg wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 10.10.2022 mit einer Maßgabe und Auflagen (AZ: 04832/2022) genehmigt.

Die Erfüllung der Maßgabe hat eine inhaltliche Ergänzung der festgestellten Planfassung von Juli 2022 zur Folge. Der Umweltbericht wurde entsprechend der Maßgabe, die „artenschutzrechtlichen Belange hinreichend zu ermitteln und zu bewerten“, ergänzt bzw. überarbeitet. Die planerische Gesamtkonzeption ist von der materiellen Änderung des Planinhaltes nicht betroffen.

Aufgrund der Überarbeitung bzw. Ergänzung im Zusammenhang mit der artenschutzrechtlichen Ermittlung und Bewertung ist eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.

Planungsanlass

Ziel der 5. Planänderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bauleitplan, an die Planungsziele des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg durch die neue Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf.

Plangebiet

Die 5. Planänderung umfasst ausschließlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg mit der Größe von ca. 2,07 ha.

 

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen der überarbeiteten Endfassung zur Maßgabenerfüllung in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt:

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten / ergänzten (rot markierten) Planteilen abgegeben werden können.

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Friedhofstraße“ OT Grieben

 

Planungsstand: Vorentwurf September 2022

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Friedhofstraße“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 28/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 49/22).

 

Planungsanlass

Bei dem Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Holzgewerbe Friedhofstraße“ handelt es sich um einen Betriebsstandort mit folgenden baulichen Anlagen:

 

  • Holzbearbeitungswerkstatt mit Abbundhalle
  • Nebengebäude zur Kleinmateriallagerung.

 

Planungsziel ist die Herstellung der städtebaulichen Ordnung durch Fortführung der gewerblichen Nutzung. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Flurstückes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Holzgewerbe Am Wald“ OT Grieben

 

Planungsstand: Vorentwurf September 2022

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung (Haus 2, Zimmer 5)

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Planbereich „Holzgewerbe Am Wald“ im OT Grieben beschlossen (Beschluss Nr. 29/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Vorentwurf in der Fassung von September 2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 48/22).

 

Planungsanlass

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Tischlereiwerkstatt mit Lagerkapazitäten und Wohngebäude für den Betriebsinhaber.  Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Plangebietes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 02.12.2022 bis 03.01.2023 statt:

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 


 

Bebauungsplan „Harenzacken“ OT Großmutz

 

 

Planungsstand: Entwurf Oktober 2022

 

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslage in der Gemeindeverwaltung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat am 14.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Harenzacken“ für den OT Großmutz im beschleunigtem Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 27/22). Mit Beschluss vom 25.10.2022 wurde den Entwurf in der Fassung von Oktober 2022 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen (Beschluss Nr. 50/22).

 

Planungsziel

Planungsziel ist es, auf der ca. 0,64 ha großen Fläche südlich der Großmutzer Dorfstraße ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um hier eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.

 

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung findet durch öffentliche Auslage folgender Unterlagen des Entwurfes in der Zeit vom 14.11. bis 16.12.2022 statt:

 

 

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachung.pdf

 

 

 

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr,

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

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