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Flurbereinigungsverfahren B96n

Ortsumgehung Löwenberg – Teschendorf

Das Vorhaben „Neubau der B 96n Ortsumgehung (OU) Teschendorf/Löwenberg“ betrifft eine Gesamtlänge von ca. 17 km Trasse ab dem Knotenpunkt Oranienburg. Es soll eine 4-streifige bzw. 2-streifige Ortsumfahrung der Orte Nassenheide, Teschendorf und Löwenberg geschaffen werden. Die geplante Trasse verläuft in Nassenheide westlich des Teerofener Weges sowie in der Nähe der vorhandenen B 96, weiter als westliche Umfahrung von Teschendorf um östlich vorbei an Löwenberg ca. 3 km nördlich von Löwenberg in die bestehende B 96 wieder einzubinden.

 

Da durch die Ausführung des Bauvorhabens ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, ordnete das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung am 29.11.2016 Flurbereinigungsverfahren B 96n – OU Löwenberg – Teschendorf (Verfahrens-Nr. 400116) an.

 

Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, die durch das Bauvorhaben der neuen B 96 für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu vermeiden oder zu mildern und die Folgen des Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Grundlage dafür bilden das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie die Bestimmungen des Brandenburgischen Landesentwicklungsgesetzes (BbgLEG).

 

Auszug § 37 FlurbG 

(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen, Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen, bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen und alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand vermindert und die Bewirtschaftung erleichtert werden. Maßnahmen der Dorferneuerung können durchgeführt werden; durch Bebauungspläne und ähnliche Planungen wird die Zuziehung der Ortslage zur Flurbereinigung nicht ausgeschlossen. Die rechtlichen Verhältnisse sind zu ordnen.


Das Verfahrensgebiet liegt mit folgender Beschreibung vollständig in der Gemeinde Löwenberger Land:

  • Verfahrensname: Löwenberg
  • Verfahrensnummer: 400116
  • Landkreis(e): Oberhavel
  • Verfahrensart: § 87 FlurbG
  • Größe: 3.832 ha
  • Beteiligte Grundstückseigentümer: 652
  • Flurstücke vor Neuordnung: 3187

 

Federführend wird das Unternehmensflurbereinigungsverfahren durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg mit folgenden Kontaktdaten betreut.

 

Hauptgeschäftsstelle Potsdam
Friedrich-Engels-Str. 23
14473 Potsdam

Tel. +49 (0)331 - 70422 - 00
Fax +49 (0)331 - 70422 - 19

https://gdp.vlf-potsdam.de

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