Kinderbetreuung

Die Organisation einer zuverlässigen und liebevollen Kinderbetreuung ist für die meisten Familien und alleinerziehenden Eltern eine wichtige Voraussetzung, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es verschiedene Formen der Betreuung für Kinder im Krippen-, Kindergarten- sowie Grundschulalter.

 

 

Kindertagespflege:

Insbesondere für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren bietet die Kindertagespflege ein alternatives Betreuungsangebot. Hierbei erfolgt die Betreuung in kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern je Tagespflegeperson, die oftmals in einem familiären Umfeld erfolgt und flexibel sowie individuell ausgestaltet werden kann. Auch für Eltern mit Arbeitszeiten, die außerhalb der Öffnungszeiten der Kitas liegen, ist eine Tagespflegeperson eine gute Ergänzung oder Alternative zu den Kindertagesstätten.

Auch wer selbst eine Tagespflege für die unter 3jähigen perspektivisch anbieten möchte, kann sich gern bei unseren Mitarbeitern des Fachamtes Kita/Schule beraten lassen.

 

 

Kindertagesstätten:

Ein weiteres Angebot der Kinderbetreuung steht Ihnen in Form von Kindertagestätten zur Verfügung. In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es 8 Einrichtungen, 7 in kommunaler und eine in freier Trägerschaft. Wir begleiten Ihre Kinder von der Krippen- über die Kindergarten- bis hin in die Grundschulzeit. So können Ihre Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren in der Kinderkrippe, dem Kindergarten und dem Hort in unserer Gemeinde entsprechend gefördert werden.

 

Sie haben Interesse an dieser Betreuungsform? Dann schauen Sie sich doch diese Einrichtungen mal genauer an. Bei Fragen steht Ihnen in erster Linie die jeweilige Kitaleitung gern zur Verfügung.

 

 

Die Anmeldung für die Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtungen erfolgt zunächst direkt über die jeweilige Einrichtung. Im Nachgang ist für den Abschluss eines Kitabetreuungsvertrages für die gemeindlichen Kitas und Tagespflegestellen der Kontakt mit dem Fachamt Kita-/Schule der Gemeinde Löwenberger Land notwendig.