Hinweis des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes (KVE)

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 Das gehört nicht in den Kanal 1 

 Das gehört nicht in den Kanal 2   

   

Hinweis für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde: Bitte denken Sie außerdem daran, Ihre Selbstablesekarte für den Trinkwasserzähler mit dem aktuellen Zählerstand bis spätestens zum 16.12.2024 an den Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetrieb (KVE) Löwenberger Land zu übermitteln. Eine fristgerechte Rückgabe hilft uns, Ihre Abrechnung zeitnah und korrekt zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetrieb Löwenberger Land

 

 

 

 

 

 

Lucas Vogel

Öffentlichkeitsarbeit