Mehr Fördermittel für das Ehrenamt

Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, Stiftungen und Initiativen will der Landkreis Oberhavel künftig noch stärker unterstützen. Dafür hat die Kreisverwaltung im Auftrag des Kreistages jetzt eine Richtlinie auf den Weg gebracht. Damit sollen Angebote finanziell gefördert werden, die der Allgemeinheit dienen und die freiwillig staatliche Leistungen ergänzen oder unterstützen. Bis zu 300.000 Euro stellt Oberhavel dafür ab 2024 bereit. Auch für dieses Jahr können schon Fördermittel beantragt werden.

 

„Gerade in Krisenzeiten wird ganz deutlich, wie wichtig ehrenamtliches Engagement ist. Es unterstützt etablierte staatliche Strukturen und kann oft viel unkomplizierter und unmittelbarer helfen. Gerade durch die Krisen der vergangenen Jahre – in der Coronapandemie und während des noch immer währenden Ukrainekrieges – ist uns das nur allzu bewusst geworden“, erklärt Landrat Alexander Tönnies. „Dieses Engagement in Oberhavel zu unterstützen, ist uns eine echte Herzensangelegenheit. Ich danke deshalb schon jetzt allen Kreistagsmitgliedern, die das genau so sehen und dieses Anliegen unterstützen und mittragen.“

 

Sozialdezernent Matthias Kahl ergänzt: „Das Ziel der neuen Richtlinie ist es einerseits, die insbesondere durch ehrenamtliche Initiativen aufgebaute soziale Infrastruktur zu unterstützen, und andererseits, die angespannte finanzielle Lage der selbstlos handelnden Vereinigungen abzumildern. Es ist uns wichtig, die auf das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberhavel ausgerichtete Arbeit zu erhalten und zu fördern. Nicht zuletzt setzen wir damit ein Zeichen, wie wertvoll uns das ehrenamtliche Engagement der Menschen in unserem Landkreis ist.“

 

Über die „Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung von freiwilligen, gemeinnützigen Hilfsangeboten in sozialen und humanitären sowie sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Bereichen“ hat der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 08.03.2023, entschieden – und sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen.

 

Die Fördermittel ab sofort beim Landkreis Oberhavel, im Fachbereich Soziales, beantragt werden. Detaillierte Informationen und Anträge sind ab April unter www.oberhavel.de zu finden.

 

Weil die Richtlinie in diesem Jahr nicht ein volles Kalenderjahr umfasst, beträgt die Fördersumme für 2023 insgesamt 200.000 Euro. In den Jahren 2024 und 2025 sind jeweils bis zu 300.000 Euro vorgesehen. Die Richtlinie kommt gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Gesellschaften, Stiftungen und Initiativen zugute, die sozial Benachteiligten helfen, sich für die soziale Daseinsvorsorge engagieren oder die Nothilfe für Menschen oder Tiere leisten. Gefördert werden freiwillige, gemeinnützige Hilfsangebote in sozialen und humanitären Bereichen und in solchen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Anträge für dieses Jahr können bis zum 01.05.2023 gestellt werden.

 

Von der Förderung ausgenommen sind Angebote, die religiösen, sportlichen, kulturellen, künstlerischen, bildenden oder kommerziellen Zwecken oder der politischen Meinungsbildung dienen. Für diese Angebote gibt es größtenteils bereits separate Möglichkeiten der finanziellen Förderung – darunter die Sport- und die Kulturförderung des Landkreises. Auch hier stellt Oberhavel jedes Jahr Fördermittel bereit.

 

Nach der ersten Förderperiode soll die Richtlinie im Jahr 2025 evaluiert werden. Dabei wird überprüft, ob die bereit gestellten Gelder ausreichen und ob die mit der Richtlinie verfolgten Ziele erreicht werden konnten.

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