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Befristete Elternbeitragsentlastung 2023-2024

Für die Neuberechnung der Elternbeiträge ab dem 01.01.2023, zur Prüfung der nachstehenden Elternbeitragsfreiheit und Begrenzung, ist es erforderlich, die aktuellen Einkommensverhältnisse nachzuweisen. Hierzu benötigen wir die aktuellen Einkommensnachweise aus dem Jahr 2022. Bitte reichen Sie diese bis spätestens 15.02.2023 ein.

 

Elternbeitragsentlastung

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

E:


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