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Grundsteuerreform: Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?

Potsdam – Bundesweit bewerten die Finanzämter seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke
in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter die circa
1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit
Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb bis zum 31. Oktober dieses
Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

 

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.
de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung
bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“
hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses.
Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung
bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

 

Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

 

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes
oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal
Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit
oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

 

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.
brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise
auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form
abgerufen werden.

 

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter
der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist
diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein
Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.

 

Elektronisch oder in Papierform?

 

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung
benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte
für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen.
Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin
im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung
elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung
nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht
möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene
Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern
oder Großeltern zu übermitteln.

 

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen,
können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in
Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der
Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als
Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

 

Hintergrund:
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung
auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen
für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten
Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie
für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die
Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung
vorstellt.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

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