1. Änderung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) OT Grüneberg tritt in Kraft

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentlicher Sitzung am 12.04.2022 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung OT Grüneberg gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung von Dezember 2021 als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung der KES OT Grüneberg, bestehend aus 4 Blättern Planzeichnung mit den Teilbereichen Kreuzberg Nord, Kreuzberg Süd, Mitte und Nordost mit den textlichen Festsetzungen und Begründung tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt Mai 2022 in Kraft. Näheres entnehmen Sie der Bekanntmachung

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