Verlängerung der Bewerbungsfrist

Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes

der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson

 für die Schiedsstelle der Gemeinde Löwenberger Land

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löwenberger Land,

 

aufgrund des Ablaufes der fünften Wahlperiode der Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land im Jahr 2022 ist die Neuwahl einer Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.

Für die sechste Wahlperiode sucht die Gemeinde Löwenberger Land Kandidaten für das Ehrenamt.

 

Die Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Gemeindegebiet wohnen und das Wahlrecht besitzen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Darüber hinaus soll die Schiedsperson im Wohngebiet bekannt sein,  Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Gemäß § 4 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) vom 21. November 2000 (GVBl. I Nr. 13, S. 158) in der derzeit gültigen Fassung wird die Schiedsperson von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Bewerbungen mit Lichtbild und tabellarischem Lebenslauf erbitte ich schriftlich bis zum 15. Mai 2022 an das Hauptamt der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land.

 

 

Löwenberg, den 06.05.2022

 

 

Kranich

Hauptamt

 

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