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Bauabgangsstatistik 2021 für das Land Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist per öffentlichen Aushang darauf hin, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Aus diesem Grund bitten die Statistiker, als Eigentümer
 

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) und
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

  • an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden.

    Näheres dazu können Sie dem Download: öffentlichen Aushang entnehmen.
    Der Erhebungsbogen ist unter www.statistik-bw.de/baut/html/ online verfügbar.

Weitere Informationen

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


Sprechzeiten

Dienstag 9-12 & 13-18 Uhr

Mittwoch 9-12 & 13-17 Uhr

T: 033094 698-0

F: 033094 698-88

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