Aufhebung der Allgemeinverfügung
Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land erlässt folgende Allgemeinverfügung nach §49 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. §1 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)
1. Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Löwenberger Land zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch das Coronavirus (COVID-19) vom 11.03.2021 wird aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.06.2021 in Kraft.
Die komplette Allgemeinverfügung können Sie hier lesen
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