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Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2021 gestartet!

Eindämmungsverordnung des Landes vom 30.03.2021 / Spezielle Regelungen über Ostern / Bekanntmachung des Landkreises Oberhavel / Inzidenzwert liegt bei 167,7
Mit der Veröffentlichung der Änderungen zur Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, modifizierte Festlegungen zur Eindämmung der Coronapandemie. Dies trifft auch auf Oberhavel zu. Die für das Kreisgebiet geltenden Regelungen hat der Landkreis am 31.03.2021 öffentlich bekannt gemacht. Sie treten am 01.04.2021 in Kraft.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung im folgenden PDF-Dokument: Pressemitteilung Landkreis Oberhavel

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