Verfügung zur Nutzungseinschränkung der kommunalen Friedhöfe und Trauerhallen

Kommunale Einrichtungen, welche im Eigentum der Geminde Löwenberger Land stehen, dürfen durch die Allgemeinheit voerst bis einschließlich 19.04.2020 nur eingeschränkt betreten und genutzt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.