Verfügung zur Nutzungseinschränkung der kommunalen Friedhöfe und Trauerhallen

Verfügung zur Nutzungseinschränkung der kommunalen Friedhöfe und Trauerhallen der Gemeinde Löwenberger Land zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Coronavirus (COVID-19).

Kommunale Einrichtungen, welche im Eigentum der Gemeinde Löwenberger Land stehen, dürfen durch die Allgemeinheit voerst bis einschließlich 19.04.2020 nur eingeschränkt betreten und genutzt werden.

Weitere Informationen zu den Einrichtungen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.

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