Schrittweiser Einstieg in die eingeschränkte Regelbetreuung in den Kindertagesstätten und Öffnung der Gemeindeverwaltung

In den Kindertagesstätten konnte bisher nur eine Notfallbetreuung angeboten werden, um für Eltern aus systemrelevanten Berufen eine Kinderbetreuung zu ermöglichen. Der Betreuungsanspruch wurde auf eine eingeschränkte Regelbetreuung ausgeweitet, so dass Kindern im letzten Kitajahr vor der Einschulung seit Mittwoch, wieder einmal pro Woche für vier Stunden eine Betreuung ermöglicht werden kann. Aufgrund der unterschiedlichsten Gegebenheiten in den Einrichtungen, erfolgt die Umsetzung vor Ort sehr individuell. Auch hier sind besondere organisatorische Maßnahmen wichtig, um die Anforderungen des Infektionsschutzes zu erfüllen. Mit den Folgewochen wird die Betreuung möglichst auf die weiteren Altersgruppen in den Kindertagesstätten ausgedehnt. Dies kann nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erfolgen und leider nicht im gewohnten Umfang. Weitreichende Hygieneanforderungen beschränken die Möglichkeiten der Betreuung, je nach Einrichtung in unterschiedlichem Maße. Die Kitaleitungen und Erzieher nehmen den Kontakt auf und informieren die Eltern, sobald für die Altersgruppe ihres Kindes eine Betreuung angeboten werden kann.

Mit den Pandemie bedingten Einschränkungen war der Zugang zur Verwaltung nur in dringenden Einzelfällen möglich. Umso erfreulicher ist das zurückgehende Infektionsgeschehen und die damit verbundene Möglichkeit, wieder einen umfangreichen Bürgerservice anbieten zu können. Das heißt, dass ab kommender Woche die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an den Sprechtagen Dienstag (09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr) und Mittwoch (09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr) auch wieder persönlich geregelt werden können. Erforderlich ist vorab jedoch eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon. Nur so können die organisatorischen und hygienischen Grundvoraussetzungen wie sie aktuell für den öffentlichen Raum gelten, wie zum Beispiel die Einhaltung von Abstandsregeln, gewährleistet werden. Zu beachten ist außerdem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Räumlichkeiten der Verwaltung, je nach räumlicher Situation, insbesondere in den Flur- und Wartebereichen. Für Anliegen, die nicht zwingend persönlich besprochen werden müssen, werden die Einwohnerinnen und weiterhin gebeten, diese telefonisch oder per E-Mail abzuhandeln.

Auch die Schiedsstelle (erster Dienstag im Monat 17.00 - 18.00 Uhr) und die Revierpolizei (jeden Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr) stehen wieder während vorgenannter Zeiten zur Verfügung.

Der Bürgermeister dankt sowohl allen Einwohnerinnen und Einwohnern, als auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Verständnis und Engagement in dieser außergewöhnlichen Zeit.

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