Geflügelpest: Stallpflicht und Meldepflicht im gesamten Landkreis Oberhavel
Geflügelpest: Stallpflicht und Meldepflicht im gesamten Landkreis Oberhavel
Aufgrund der aktuellen Geflügelpest (H5N1) hat der Landkreis Oberhavel eine kreisweite Stallpflicht angeordnet. Diese gilt ab sofort auch für alle Ortsteile der Gemeinde Löwenberger Land.
Was jetzt zu beachten ist:
• Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (auch private und Hobbyhaltungen) müssen ihr Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Wachteln) in geschlossenen Ställen oder unter einer überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung halten. Freilauf im offenen Garten ist derzeit nicht erlaubt.
• Jede Geflügelhaltung (egal wie klein) muss beim Landkreis Oberhavel gemeldet sein. Das gilt auch für wenige Hühner im Garten oder Enten am Teich. Die Meldung erfolgt über das Formular „Anzeige einer Geflügelhaltung“ unter:
Wer tote Wildvögel (z. B. Kraniche, Wasser- oder Greifvögel) findet, soll den Fund bitte nicht selbst anfassen oder entsorgen, sondern den Standort per E-Mail an melden, möglichst mit einem Screenshot oder den Koordinaten des Fundortes sowie einer Rückrufnummer.
!HINWEIS! Termine beim Einwohnermeldeamt sind bitte vorab zu buchen! Entweder telefonisch unter: 033094 698-35 oder 033094 698-49 oder über unserenOnline-Terminkalender!