Zusammenfassung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.10.
Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Kerninhalt
• Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) wurde am 22.10.2025 in der Gemeinde Kremmen amtlich festgestellt.
• Um den betroffenen Betrieb wurden folgende Zonen eingerichtet:
o Schutzzone: mindestens 3 km Radius
o Überwachungszone: mindestens 10 km Radius
o Die betroffenen Gebiete sind in der Karte der Verfügung (Anlage) genau dargestellt
Wichtige Maßnahmen
Innerhalb der Zonen gilt u. a.:
• Meldepflicht: Alle Geflügelhalter müssen ihre Tierzahlen und Standorte dem Veterinäramt mitteilen
• Verbringungsverbot: Kein Transport oder Verkauf von Geflügel, Eiern, Fleisch, Mist, Einstreu etc.
• Aufstallungsgebot: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden
• Tägliche Gesundheitskontrolle der Tiere und sofortige Meldung bei Auffälligkeiten
• Schadnagerbekämpfung, Desinfektion, Besucherdokumentation, Schutzkleidung verpflichtend
• Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen, Freilassungen von Vögeln
Bedeutung für die Gemeinde Löwenberger Land
Neuhof, als Teil des Gemeindegebiets liegt in der Überwachungszone. Für Geflügelhalter dort gelten die o. g. Einschränkungen bis zur offiziellen Aufhebung.
Unsere Gemeinde sollte:
• Bürger mit Geflügelhaltung informieren und an die Meldepflicht erinnern,
• auf die Veterinäramts-Kontaktstellen verweisen,
• bei Nachfragen auf die Karte und Allgemeinverfügung des Landkreises verweisen.
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von gehaltenem Geflügel
Kerninhalt
• Für folgende Orte wird eine verpflichtende Aufstallung aller Geflügelbestände angeordnet: Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf und Wolfsruh
• Alle dortigen Halter müssen ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer wildvogelsicheren Überdachung halten
• Geflügelmärkte oder Ausstellungen nur noch in geschlossenen Räumen erlaubt
• Bestandserkrankungen und Tierverluste unverzüglich melden
• Desinfektionseinrichtungen an Stallzugängen sind zu benutzen
• Verkauf im Reisegewerbe nur nach tierärztlicher Untersuchung zulässig
Bedeutung für die Gemeinde Löwenberger Land
Diese Aufstallungsanordnung betrifft derzeit nicht direkt das Gemeindegebiet, da Löwenberger Land nicht in der Liste der Orte steht.
Dennoch:
• Wachsamkeit ist geboten, da die Risikogebiete geografisch nahe liegen
• Sollte sich das Infektionsgeschehen ausweiten, kann die Aufstallung jederzeit auch auf weitere Gebiete des Landkreises (einschl. Löwenberger Land) ausgeweitet werden
• Die Gemeinde sollte Bürger vorsorglich sensibilisieren (keine Wildvögel anfassen, Federn sammeln, Futterstellen schützen etc.) und Totfunde weiterhin melden
Schutzzone und Überwachungszone sind auf folgender Karte abgebildet:
Quellen: Landkreis Oberhavel, Gemeinde Löwenberger Land
Fotoquelle: pexels
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit