Werte Einwohnerinnen und Einwohner,
die Gemeindevertretung Löwenberger Land hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2025 mit Beschluss Nr. 46/25 eine Änderung der Schmutzwasserentsorgungssatzung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes (KVE) beschlossen. Diese betrifft insbesondere Betreiberinnen und Betreiber von Abwasseranlagen, deren Entsorgung durch den KVE mittels Saugwagen erfolgt.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
1. Änderung des Übergabepunktes (§ 13 Abs. 3)
Abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen sind durch die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten gemäß DIN 1986 und DIN 4261 zu errichten und zu betreiben.
Neu geregelt wird:
Künftig muss die Entleerung der Gruben und Anlagen durch den KVE ohne Betreten des privaten Grundstücks möglich sein. Dazu ist eine geeignete Absaugvorrichtung an der Grundstücksgrenze zu installieren, die eine Entsorgung von einer öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche aus erlaubt. Der Übergabepunkt ist mit einer Perrotkupplung (M-Teil) DN 100 auszustatten. Ausnahmen sind schriftlich beim KVE zu beantragen und werden im Einzelfall geprüft und entschieden.
Systematische Darstellung der Verrohrung zwischen Fäkalgrube und Ansaugstutzen
2. Änderung bei der Anmeldung zur mobilen Fäkalabfuhr (§ 13 Abs. 8) außerhalb des regulären Tourenplanes
In der Regel erfolgt die Entleerung abflussloser Sammelgruben und genehmigter Kleinkläranlagen anhand eines veröffentlichten Tourenplans im vierwöchigen Rhythmus. Dies wird auch weiterhin so bleiben.
Neu geregelt wird:
Grundstückseigentümer, die nicht im regelmäßigen Tourenplan abgefahren werden, sind verpflichtet, eine notwendige Entleerung mindestens sieben Tage im Voraus beim KVE anzumelden. Die Anmeldung kann während der aktuellen Geschäftszeiten auf folgenden Wegen erfolgen:
- Schriftlich (per E-Mail oder Post)
- Mündlich (telefonisch oder persönlich)
Die überarbeitete Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Für Fragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Werkleiter des KVE der Gemeinde Löwenberger Land, Marco Krüger, unter der Telefonnummer 033094 69828, oder an den Betriebsleiter des KVE, Mathias Frohmüller, unter der Telefonnummer 033094 718114.
Quellen: KVE, Gemeinde Löwenberger Land
Lucas Vogel
Öffentlichkeitsarbeit