Offene Stellen
Wir suchen Menschen, die GEMEINSAM WAS BEWEGEN wollen. Bewerben Sie sich jetzt im Löwenberger Land und werden Sie schon bald Teil unseres tollen Teams.
Für Fragen wenden Sie sich gern an Silvana Mewes
Personalangelegenheiten, Ausbildungsleitung
Fachbereich 2 – Allgemeine Verwaltung, Personal & Bildung
033094 698-22
FAQ Bewerbungsprozess
Bewerbungsprozess
Wo werden Stellenausschreibungen veröffentlicht?
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie auf verschiedenen Plattformen:
Homepage der Gemeinde Löwenberger Land
Bundesagentur für Arbeit
regionales Anzeigenblatt "Märker"
Online-Plattform "bluum"
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
1. Bewerbung:
Sie können Ihre Bewerbung wie folgt einreichen:
per E-Mail als PDF-Datei (max. 12 Megabyte) an
auf dem Postweg an:
Gemeinde Löwenberger Land
Personalamt
Alte Schulstraße 5
16775 Löwenberg
2. Eingangsbestätigung:
Nach dem Einreichen Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
3. Vorstellungsgespräch:
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist sichten wir Ihre Unterlagen und nehmen eine gründliche Bewertung vor. Die Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung stattfindet. Während des Gesprächs werden Ihnen dieselben Fragen gestellt wie allen anderen Bewerbern, um ein faires Auswahlverfahren zu gewährleisten. Das Auswahlgremium setzt sich in der Regel aus Ihrer potenziellen Führungskraft, einem/einer Sachbearbeiter/in des Personalamts und einem Mitglied des Personalrats zusammen. Situativ können zusätzliche Gremienmitglieder anwesend sein. Lassen Sie sich nicht von der Größe des Gremiums verunsichern.
4. Einstellung:
Sobald alle Gespräche abgeschlossen sind und die Entscheidung zu Ihren Gunsten getroffen wurde, wird die Personalvertretung informiert. Nachdem der Personalrat Ihrer Einstellung zugestimmt hat, werden Sie durch das Personalamt umgehend kontaktiert und es kann ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart werden.
Welche Unterlagen muss eine Bewerbung enthalten?
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben
lückenloser Lebenslauf
einschlägige Abschluss- und Arbeitszeugnisse
Zertifikate
zusätzlich im Bereich Bildung:
Nachweis einer ausreichenden Immunität gegen Masern gem. Masernschutzgesetz
erweitertes Führungszeugnis
Gesundheitspass
Gibt es Einschränkungen für den Personenkreis der sich bewerben kann?
Die Gemeinde Löwenberger Land setzt sich aktiv für die Gleichstellung aller Beschäftigten ein. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer möglichen Behinderung oder ihrer sexuellen Identität.
Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?
Sehr gerne können Sie sich auch nach einer Absage erneut auf eine ausgeschriebene Stelle unseres Hauses bewerben. Jedes Auswahlverfahren wird separat geführt.
Werden Kosten in Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren erstattet?
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, wie Porto oder Fahrtkosten, können nicht erstattet werden.
Wie ziehe ich meine Bewerbung zurück?
Wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an das Personalamt unter
Arbeitsumfeld
Welcher Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten?
Für die Beschäftigten bei der Gemeinde Löwenberger Land und des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land findet der TVöD Anwendung.
Wie viel Urlaub habe ich?
Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Falls Sie nicht an allen Wochentagen arbeiten, wird Ihr Urlaubsanspruch entsprechend anteilig ermittelt. Erzieher erhalten zusätzlich zwei Regenerationstage.
Zudem sind Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt, sodass Sie an diesen Tagen keinen Urlaub nehmen müssen.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Bei uns profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeiten innerhalb unserer Rahmenarbeitszeiten, während wir zu festen Sprechzeiten stets für unsere Bürger ansprechbar sind, um einen erstklassigen Service zu bieten. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle angenehme 39 Stunden.
Kann ich mobil arbeiten?
Mobiles Arbeiten ist grundsätzlich möglich. Mobil-Tage sind drei Tage im Voraus mit den Vorgesetzten abzustimmen. Mobiles Arbeiten kann an bis zu zwei Tagen pro Woche innerhalb einer Fünf-Tage-Woche in Anspruch genommen werden. Ein Laptop wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Manche Stellen oder Tätigkeiten können aufgrund ihrer Natur nicht in mobiler Arbeit ausgeführt werden. Dies betrifft beispielsweise Arbeitsplätze mit einem hohen physischen Präsenzbedarf.
Kann ich in Teilzeit arbeiten?
Die Gemeinde Löwenberger Land legt Wert darauf, dass ihre Beschäftigten Beruf und Privatleben gut miteinander vereinbaren können. Daher besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. In jedem Einzelfall wird individuell geprüft, wie und in welchem Umfang dies umgesetzt werden kann.
Quereinstieg
Sie sind Quereinsteiger? Bewerben Sie sich trotzdem - wir schätzen neue Blickwinkel und vielseitige Erfahrungen!
Wir begrüßen ausdrücklich auch Bewerbungen von Quereinsteigern. Wir setzen dabei Ihre Bereitschaft voraus, sich gegebenenfalls erforderliches Wissen nachträglich anzueignen. Die Gemeinde Löwenberger Land unterstützt Sie dabei umfassend mit Aus- und Fortbildungen, die speziell auf Ihre Position abgestimmt sind.
Ausbildung
Welche Ausbildungsberufe bieten wir an?
Die Gemeinde Löwenberger Land bietet die Ausbildungen "Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung" sowie die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Erzieher/in" an.
Wie und wo beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung bei uns startet, abhängig von den Ferien am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Die Bewerbungsfristen beginnen in der Regel im Januar desselben Jahres und enden im Februar/März. Die Stellenangebote für die Ausbildungsberufe werden ebenfalls auf den zuvor genannten Plattformen veröffentlicht.
Wie sind meine Übernahmechancen?
Die Übernahmechancen nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung sind sehr gut. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden in der Regel ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an Frau Mewes in der Abteilung Personal wenden.
Datenschutz
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Die Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Unsere Datenschutzhinweise im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie hier.
Direkt für Sie da
Personalabteilung Frau Mewes
Telefon: 033094 698 22
E-Mail:
FAQ Praktikum
1. Welche Praktika sind möglich?
Schülerpraktikum
Du bist Schüler*in einer allgemeinbildenden Schule?!
Über ein Schüler*innen-Praktikum bekommst du einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag in unserer Verwaltung und vielleicht auch eine Idee davon, welche Ausbildung oder welches Studium dich interessiert.
Praktikum im Rahmen der beruflichen Umschulung
Du machst eine berufliche Weiterbildung?!
Ein Praktikum bei uns ermöglicht es dir, die theoretischen Kenntnisse aus der Umschulung durch die Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu ergänzen.
Pflichtpraktikum im Rahmen einer beruflichen Ausbildung
Du absolvierst eine Ausbildung, zum Beispiel als Sozialassistent*in? Dann gehört ein Praktikum dazu – hier sammelst du echte Praxiserfahrungen in deinem zukünftigen Beruf und kannst zeigen, was in dir steckt.
Freiwilliges Praktikum
Lerne mit Hilfe eines freiwilligen Praktikums unsere Verwaltung und weitere Bereiche unserer Gemeinde kennen und sammle erste Praxiserfahrung für deinen späteren Beruf.
2. In welchen Bereichen kann ich ein Praktikum absolvieren?
• Verwaltung
• Kindertagesstätten
• Bauhof
• Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb der Gemeinde Löwenberger Land (KVE) – Sitz im Ortsteil Grüneberg
3. Arbeitszeit im Praktikum – was gilt in welchem Alter?
Schüler bis 12 Jahre
Schülerinnen und Schüler, die 12 Jahre oder jünger sind, dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, auch nicht im Rahmen eines Praktikums.
13-14 Jahre
Für Minderjährige im Alter von 13 oder 14 Jahren gelten besondere Ausnahmen. Dazu zählt auch das Schülerpraktikum während der Vollzeitschulpflicht.
Arbeitszeiten:
• maximal 7 Stunden pro Tag
• maximal 35 Stunden pro Woche
15-17 Jahre
Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen grundsätzlich:
• bis zu 8,0 Stunden täglich arbeiten
• bis zu 8,5 Stunden täglich arbeiten, wenn an anderen Tagen entsprechend weniger gearbeitet wird
• maximal 40,0 Stunden pro Woche arbeiten
Wichtig:
Wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist (z. B. bei einem Schülerpraktikum), gelten die verkürzten Arbeitszeiten von 7 Stunden pro Tag, auch wenn du bereits 15 oder 16 Jahre alt bist.
Ab 18 Jahre
Für volljährige Praktikantinnen und Praktikanten gelten nicht mehr die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sondern die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
4. Wie komme ich an einen Praktikumsplatz?
Da unsere Praktikumsplätze begrenzt sind, bewirbst du dich am besten frühzeitig. Teile uns dabei mit, in welchem Bereich du dein Praktikum machen möchtest und warum dich dieser Bereich besonders interessiert.
Grundsätzlich gilt: Praktika sind möglich, wenn genügend Vorlauf für Planung und Einsatzkoordination bleibt – und wenn sich der Zeitraum gut mit Urlaubs- und Ferienzeiten vereinbaren lässt.
5. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen beinhalten:
Deckblatt
Anschreiben mit genauem Zeitraum des geplanten Praktikums und Angabe des gewünschten Bereichs
tabellarischer Lebenslauf
einfaches Führungszeugnis1 (Verwaltung, Bauhof, KVE)
Wichtig:
Wenn du Schüler/in der 9 oder 10 Klasse einer allgemeinbildenden Schule bist und ein Schülerpraktikum absolvierst, musst du kein einfaches Führungszeugnis vorlegen.
Bei einem Praktikum in einer Kindertagesstätte sind zusätzlich erforderlich:
• Nachweis eines Masernschutzes nach dem IfSG (z.B. Impfausweis)
• Gesundheitspass²
Die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln werden
von den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt. Dein Gesundheitspass muss aktuell sein und
darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Die Gebühren betragen 45,00 Euro.
Weitere Informationen erhältst du direkt beim zuständigen Gesundheitsamt.
• erweitertes Führungszeugnis bzw. Bescheinigung nach § 66 BbgKJG³ (hier herunterladen)
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigst du, wenn du beruflich oder ehrenamtlich
mit Kindern oder Jugendlichen arbeitest. Es dient dem Schutz von Minderjährigen
und wird auf Antrag beim zuständigen Einwohnermelde- oder Bürgeramt ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Es ist erforderlich für:
a. die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII,
b. Tätigkeiten in Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen,
c. oder jede Tätigkeit mit vergleichbarem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
Wichtig:
Belehrungen für ein Schülerpraktikum, für ein Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr,
Bundesfreiwilligendienst und Praktika im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder
ähnlicher Praktika sind kostenfrei. Den dafür notwendigen Gutscheincode erhältst du direkt beim
Gesundheitsamt. Damit dir der Gutscheincode ausgestellt werden kann, sind folgende Schritte notwendig:
Bescheinigung herunterladen - Lade vor Beginn deines Praktikums die erforderliche Bescheinigung herunter
Bescheinigung ausfüllen - Trage alle benötigten Informationen ein und lass dir die Bescheinigung anschließend von
der Leitung der gewünschten Kindertagesstätte bestätigen.
Vorlage beim Gesundheitsamt - Reiche die vollständig ausgefüllte und bestätigte Bescheinigung beim zuständigen Gesundheitsamt ein.
Erhalt des Gutscheincodes & Belehrung - Im Anschluss erhältst du den Code vom Gesundheitsamt und kannst
die verpflichtende Belehrung online absolvieren.
Der Gesundheitspass ist Voraussetzung für die Vergabe deines Praktikumsplatzes.
Als Schüler*in einer allgemeinbildenden Schule musst du kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Du gibst stattdessen eine Erklärung ab, dass du die Anforderungen nach § 66 Absatz 1 Nummer 1 BbgKJG erfüllst.
6. Bekomme ich Geld im Praktikum?
Alle Praktikanten werden unentgeltlich beschäftigt.
7. Wie lange und wann arbeite ich im Praktikum?
Unsere reguläre Beschäftigungsdauer beträgt 39,0 Stunden (Vollzeit) pro Woche, von Montag bis Freitag. In Praktikum mit Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. In den Kindertagesstätten können abweichende Beschäftigungsumfänge gelten. Minderjährige müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, einschließlich der vorgeschriebenen Pausenregelungen, beachten.
8. Gibt es Allgemeine Hinweise, die ich beachten muss?
Es werden keine Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Fahrten oder ähnliches erstattet.
Während des Praktikums besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Direkt für Sie da
Personalabteilung Frau Mewes
Telefon: 033094 698 22
E-Mail:
Datenschutz
Die Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Unsere Datenschutzhinweise im Rahmen des Personalauswahlverfahrens finden Sie hier.
Sachbearbeiter/in Hauptamt (m/w/d)
Allgemeines
Unsere Gemeinde Löwenberger Land besteht aus 17 Ortsteilen, liegt nördlich der Hauptstadt in Brandenburg und ist umgeben von zahlreichen Seen und Wäldern. Durch die gute Anbindung an Berlin, Oranienburg, Hennigsdorf, Neuruppin haben wir in den letzten Jahren viel Zuzug erfahren und es gilt unsere Infrastruktur weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen einer modernen Kommune anzupassen. 200 Mitarbeitende kümmern sich in den unterschiedlichsten Dienstleistungsbereichen um das Wohl unserer 9.200 Einwohnerinnen und Einwohner.
Wir möchten zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle besetzen:
Sachbearbeiter/in Hauptamt (m/w/d)
optional mit Wahlleitung
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet, in Vollbeschäftigung und basiert auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
• Erarbeitung und Änderung von Satzungen, Verordnungen u. Dienstanweisungen
• Sitzungsdienst für die Sitzungen der Gemeindevertreter und Ortsbeiräte der Gemeinde Löwenberger Land und für die Ausschüsse (überwiegend vor- und nachbereitend)
• Anweisung entsprechender Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
• Durchsetzung der rechtlichen Bestimmungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
• Erstellen und Erarbeitung von Drucksachen- u. Beschlussvorlagen
• Koordination, Erarbeitung und Herausgabe der amtlichen Bekanntmachungen
• Antragsverwaltung der Vereine und Ortsbeiräte (z.B. Zuschüsse für kulturelle Zwecke)
• Fördermittelmanagement in den Bereichen Kultur und Soziales (z.B. Pakt für Pflege)
Optional:
• entsprechend der persönlichen Voraussetzungen kann die Funktion der Wahlleitung (inkl.
Sachbearbeitung) im Rahmen höherwertiger Tätigkeiten übertragen werden
Anforderungen
Das qualifiziert Sie für unser Team:
Sie bringen mit:
• erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfach-angestellten (m/w/d) bzw. erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
oder
• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Aufgabengebiet sowie die Bereitschaft zur erforderlichen Nachqualifizierung bei einem Quereinstieg
• Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen / Veranstaltungen
• sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• systematische und selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit, Flexibilität
• sichere und höfliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, hohe Belastbarkeit
• souveränes, durchsetzungsstarkes und verbindliches Auftreten
• fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS Office
• Führerscheinklasse B
Wir bieten:
• Teamspirit und Kultur der Wertschätzung sowie flache Hierarchien
• Verantwortungsvolles, abwechslungsreiches Aufgabengebiet
• qualifizierte Einarbeitung
• unbefristete Beschäftigung mit 39 h/Woche
• Eingruppierung nach EG 8; optional Zulage zur EG 9a entsprechend der abschließenden Aufgabenübertragung
• Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
• 30 Tage Urlaub/Jahr
• Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts am 24.12. und am 31.12.
• Altersvorsorge & vermögenswirksame Leistungen
• Mitarbeiter-Laptop und qualitativ hochwertige sowie ergonomische Ausstattung
• Förderung der Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten etc.
• vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Leistungen
Das ist unser Angebot an Sie:
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vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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tarifgerechte Vergütung entsprechend TVöD, eine unbefristete Beschäftigung mit 39,0 Stunden wöchentlich
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Mitarbeiter-Laptop und qualitativ hochwertige sowie ergonomische Ausstattung, Teamspirit und Kultur der Wertschätzung
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30 Tage Urlaub/Jahr, Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes am 24. Dezember und 31. Dezember
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Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
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Altersvorsorge & vermögenswirksame Leistungen, Förderung der Work-Life-Balance (u.a. über flexible Arbeitszeiten, Sabbatical, Homeoffice etc.)
Unterlagen
Direkt für Sie da
Personalabteilung Frau Mewes
Telefon: 033094 698 22
E-Mail:
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 04.09.2026. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf („Monat/Jahr“), Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, Zertifikate etc.) aus denen die Erfüllung der formalen und fachlichen Anforderungen hervorgehen.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail (PDF-Format), unter Angabe des Kennwortes „Sachbearbeiter/in Hauptamt (m/w/d)“ an:
Sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post an uns senden, verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Gemeinde Löwenberger Land
Vertrauliche Personalangelegenheit
Kennwort: „SB Hauptamt“
z.Hd. Frau Mewes
Alte Schulstr. 5
16775 Löwenberger Land
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Hier finden Sie die Stellenausschreibung zusätzlich im PDF-Format.
Bei Interesse der Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir um Zusendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Die Bewerbungsunterlagen können auch persönlich abgeholt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen datenschutzrechtlich vernichtet. Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, sowie Fahrtkosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch, werden nicht erstattet.
Datenschutzhinweis
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Nach dem Ablauf von sechs Monaten werden sämtliche Unterlagen vernichtet.