Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Zeitplan:
Montag, 31.03.2014:
08:00 - 10:00 Uhr - Löwenberg
10:15 - 10:45 Uhr - Neulöwenberg
11:00 - 11:20 Uhr - Liebenberg
11:30 - 12:30 Uhr - Falkenthal
12:45 - 13:00 Uhr - Häsen/ Klevesche Häuser
13:15 - 13:30 Uhr - Hoppenrade
13:45 - 14:00 Uhr - Neuendorf
14:15 - 15:30 Uhr - Nassenheide
Dienstag, 01.04.2014:
08:00 - 09:30 Uhr - Grüneberg
10:00 - 10:45 Uhr - Grieben
10:50 - 11:15 Uhr - Glambeck
Hinweis:
Die Anfangszeit des ersten Friedhofs eines jeden Tages ist fest. Die Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.
Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte auf diesen Friedhöfen haben die Möglichkeit an der Prüfung des Grabsteines teilzunehmen.
Es werden alle Bürger, die ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf diesen Friedhöfen besitzen, nochmals darauf hingewiesen, die Grabsteine in einem standsicheren Zustand zu halten. Ist die Standsicherheit der Grabsteine gefährdet (Hinweisaufkleber), ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit zu treffen, da dies sonst auf Kosten des Nutzungsberechtigten durch die Gemeinde Löwenberger Land in Auftrag gegeben wird.
Die Frist für die Wiederherstellung beträgt 8 Wochen (spätestens bis zum 28.05.2014) nach Feststellung der Standunsicherheit des Grabmals.
Der vom durchführenden Prüfer erstellte Prüfbericht kann bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Löwenberger Land eingesehen werden.